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Beratungsangebot

Unsere Beratungsgrundsätze

  • Die Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele steht im Zentrum unserer Beratung.
  • Unsere Beratung ist individuell, ganzheitlich und erfolgt aus einer Hand.
  • Für Ihren nachhaltigen Erfolg bleiben wir auch nach der Gründung gern an Ihrer Seite.
  • Unser Beratungskonzept basiert auf dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Wir beraten kompetent, unabhängig, praxisnah und stets lösungsorientiert.
  • Wir garantieren alle erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Gut zu Wissen

Wieviel kostet mich eine Beratungsstunde?

Existenzgründer Beratung

ALG I oder ALG II mit AVGS4 Gutschein    Beratung kostenlos!

ALG I oder ALG II ohne AVGS4 Gutschein € 50,-  pro Stunde

In Beschäftigung: € 80,-  pro Stunde

Unternehmensberatung

Einzelstunde: € 125,- pro Stunde

5-10 Stunden im Paket:  € 100,- pro Stunde

11 und mehr Stunden im Paket: € 80,- pro Stunde

Fahrtkosten werden aktuell mit 0,5 Euro pro km berechnet.

Kostenloser Gründer Check UP von 15 Minuten

Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer und pro angefangene Stunde!

Wie lange muss ich auf ein Erstgespräch warten?

Nach Erhalt des ausgefüllten Beratungsantrages melden wir uns innerhalb von 2 Werktagen.
Einen Termin zum Erstgespräch folgt so schnell wie möglich

Was hat Coaching eigentlich mit einem kleinen Ort in Ungarn zu tun?

Das englische Wort „coach“ hat seinen Ursprung in dem kleinen ungarischen Ort Kocs. Dort wurden ab dem Mittelalter gefederte Kutschen gebaut. Eine Erfindung, die nach der Römerzeit in Vergessenheit geraten war. Die bequemen Kutschen wurden ein Exportschlager, der sich in ganz Europa verbreitete. Die Franzosen benannten im 16. Jahrhundert das beliebteste Fortbewegungsmittel seiner Zeit nach seinem Ursprung: „Coch“. Ab der ersten Hälfte des 19 Jahrhundert – die Eisenbahn hatte die Kutschen längst ersetzt – begannen dann englische Studenten ihre Tutoren Coach zu nennen. Genauso wie die britischen Eisenbahnwagons, die sie benutzten.
Weil ihre Tutoren, im übertragenden Sinne, sie durch ihr Studium beförderten.

Kann ich auch aus der Arbeitslosigkeit gründen?

a, Sie erhalten von dem Arbeitsamt als ALG 1 Empfänger folgende Unterstützung:
Wenn Sie bis zu 150 Tage vor Ende der Arbeitslosigkeit (ALG 1) einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, wird der ALG 1 Zuschuss zzgl. € 300,- für 6 Monate weiterbezahlt.
Im Anschluss gewährt das Arbeitsamt noch einen Verlängerungszuschuss von € 300,- pro Monat und für weitere 6 Monate.
Der Zuschuss wird individuell und nach Beurteilung des jeweiligen Sachbearbeiters des Arbeitsamtes bewilligt. Das Gründer Kompetenz Zentrum ist als zertifizierter Berater vom Arbeitsamt für die Vorprüfung und Stellungnahme des Finanzplanes und des Business Konzeptes des Antragsstellers zugelassen.

Wird die Gründerberatung vom staatlich gefördert?

Ja, es gibt zur Zeit ein Förderprogramm, welches vom Arbeitsamt bezuschusst wird und das wir als zertifizierter Berater anbieten:
Alle Ratsuchenden, die beim Arbeitsamt als arbeitssuchend registriert sind, können einen sog. AVGS 4 Beratungsgutschein anfordern. Nach der individuellen Prüfung und Beurteilung des Arbeitsamtes können bis zu 120 Beratungsstunden bewilligt werden.