BAFA

BERATUNGSFÖRDERUNG

Für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle diverse Förderprogramme.

Konstantin MIrliauntas vom Gründer Kompetenz Zentrum ist qualifizierter BAFA Berater und sein Team von Experten beraten Sie zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Explizit zu Corona Zeiten erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

BAFA Soloselbstständige

JUNGUNTERNEHMER

Alle Unternehmen jünger als 2 Jahre erhalten eine 50% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 4.000,-. 

 

BESTANDS-UNTERNEHMEN

Alle Unternehmen ab dem 3 Jahr erhalten eine 50% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 3.000,-. 

 

UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN

Alle Unternehmen ab dem 3 Jahr erhalten eine 90% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 3.000,-.

ANTRAGSTELLUNG

Wie stelle ich einen Antrag zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für Start ups und Bestandsunternehmen?
1.) Sie wenden sich an Ihre zuständige Handelskammer und bitten einen ersten telefonischen Beratungstermin.
2.) Im persönlichen Gespräch prüft der Handelskammer Mitarbeiter die Notwendigkeit des Antrages. Zum Abschluss nennen Sie dem Handelskammer Berater die BAFA ID – 134551 vom Gründer Kompetenz Zentrum.
3.) Danach beantragen Sie online den BAFA Zuschuss und nach schriftlicher Bestätigung seitens der BAFA können wir anfangen und den ersten Termin vereinbaren.

Wir vom GKZ sind bei der Prozedur der Beantragung gerne behilflich!