Das beste Buch zur Unternehmensgründung: Die wichtigsten Ratschläge auf einen Blick.

Gründung einer GmbH

Eine GmbH ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensform und deshalb besonders für den Bereich der Firmengründung geeignet. Durch die Haftungsbeschränkung haftet der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen, sollte es zu einer Insolvenz kommen. Zudem ist die Einbringung von Kapital in eine GmbH deutlich flexibler als bei anderen Rechtsformen. So können Sie beispielsweise auch Sachwerte oder Dienstleistungen als Kapital einbringen. Die Gründung einer GmbH ist relativ simpel und unkompliziert und kann online durchgeführt werden.

Umgang mit dem Gutachterausschuss

Die Experten des Gutachterausschusses sind für viele Unternehmensgründer ein unbeschriebenes Blatt. Dabei kann eine kompetente Beratung durch den Ausschuss die Gründung eines Unternehmens maßgeblich erleichtern. Bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, bei der Standortwahl oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien ist der Gutachterausschuss eine wertvolle Anlaufstelle. Aber auch wenn es um Fragen zur Bewertung von Unternehmen geht, ist der Ausschuss eine hilfreiche Institution.

Insolvenzrecht und Sanierungsberatung

Die Insolvenzordnung (InsO) ist das deutsche Gesetz, das für die Behandlung von Unternehmensinsolvenzen zuständig ist. Die InsO regelt den Ablauf der Verfahren und legt fest, welche Rechte und Pflichten Gläubiger und Schuldner haben.

Die wichtigsten Punkte der Insolvenzordnung sind:

  • die Regelung des Zahlungsverkehrs, um die finanziellen Mittel des Unternehmens vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu schützen;
  • die Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht;
  • die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Bericht
  • die Aussetzung des Zwangsvollstreckunsgesetztes gegenüber dem Schuldner (Gläubigerschutz);
  • die Durchsetzbarkeit von Forderunge n gegen den Schuldner im Wege der so genannten Massebefriedigug.

Kapitalmarktrecht und Börsenaufsicht

Die Firmengründung ist ein komplexer und aufwändiger Prozess. Ein wesentlicher Aspekt ist das Kapitalmarktrecht, das die Bedingungen für die Emission von Wertpapieren und den Handel an den Börsen regelt. Die Börsenaufsicht ist für die Kontrolle und Aufsicht des Kapitalmarkts zuständig.

Bevor eine Firma an die Börse gehen kann, muss sie ein Angebot an die Öffentlichkeit machen. Dieses Angebot muss von der Börsenaufsicht genehmigt werden. Die Firma muss außerdem einen Prospekt erstellen, in dem alle wesentlichen Informationen über das Unternehmen und das Angebot enthalten sind.

Der Handel an der Börse unterliegt strikten Regeln. So darf beispielsweise nur in Aktien gehandelt werden, die an einer offiziellen Börse gelistet sind. Auch der Handel mit anderen Wertpapieren, wie Anleihen oder Derivaten, unterliegt bestimmten Regeln.

Die Börsenaufsicht überwacht den Kapitalmarkt und sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Sie kann bei Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht Sanktionen verhängen, zum Beispiel Bußgelder oder Strafen.

Compliance Management Systems

Mit Hilfe von Compliance-Management-Systemen können Unternehmen sicherstellen, dass sie sich an alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften halten. Durch den Einsatz eines zentralen Systems können Unternehmen Zeit und Geld sparen, indem sie mögliche Strafen für die Nichteinhaltung von Vorschriften vermeiden. Darüber hinaus können Compliance-Management-Systeme dazu beitragen, die Produktivität der Mitarbeiter zu steigern, indem sie ihnen einen einfachen Zugriff auf die neuesten Compliance-Informationen ermöglichen.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Gründer-Kompetenz-Zentrum. Wir sind stolz darauf, eines der führenden Compliance-Management-Systeme auf dem Markt anzubieten. Unser Ziel ist es, unseren Kunden die bestmögliche Lösung zu bieten, um ihre Ziele zu erreichen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr über unser System erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.