BAFA
BERATUNGSFÖRDERUNG
Für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle diverse Förderprogramme.
Konstantin MIrliauntas vom Gründer Kompetenz Zentrum ist qualifizierter BAFA Berater und sein Team von Experten beraten Sie zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Explizit zu Corona Zeiten erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
JUNGUNTERNEHMER
Alle Unternehmen jünger als 2 Jahre erhalten eine 50% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 4.000,-.
BESTANDS-UNTERNEHMEN
Alle Unternehmen ab dem 3 Jahr erhalten eine 50% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 3.000,-.
UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN
Alle Unternehmen ab dem 3 Jahr erhalten eine 90% staatliche Förderung für Beratungsleistung in Höhe bis zu
€ 3.000,-.
ANTRAGSTELLUNG
Wie stelle ich einen Antrag zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für Start ups und Bestandsunternehmen?
1.) Sie wenden sich an Ihre zuständige Handelskammer und bitten einen ersten telefonischen Beratungstermin.
2.) Im persönlichen Gespräch prüft der Handelskammer Mitarbeiter die Notwendigkeit des Antrages. Zum Abschluss nennen Sie dem Handelskammer Berater die BAFA ID – 134551 vom Gründer Kompetenz Zentrum.
3.) Danach beantragen Sie online den BAFA Zuschuss und nach schriftlicher Bestätigung seitens der BAFA können wir anfangen und den ersten Termin vereinbaren.
Wir vom GKZ sind bei der Prozedur der Beantragung gerne behilflich!