Welche Firmenformen gibt es in Deutschland?

Privatpersonen

Privatpersonen können in Deutschland ein Unternehmen in Form einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft gründen. Eine Einzelunternehmung ist die einfachste und gängigste Form der Selbständigkeit in Deutschland. Sie wird auch als Einzelkaufmann oder Einzelunternehmer bezeichnet. Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen führen. In Deutschland gibt es die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

GbR – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GbR ist eine Personengesellschaft und eine der am weitesten verbreiteten Unternehmensformen in Deutschland. Sie kommt insbesondere bei Familienunternehmen oder bei Freiberuflern zum Einsatz, die zusammen arbeiten und ihr Geschäft als Gemeinschaft betreiben wollen. Die GbR ist eine Haftungsgesellschaft, d.h. die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem gesamten Privatvermögen. Allerdings ist die Haftung auf den jeweils eingezahlten Kapitalanteil begrenzt.

Die GbR kann sowohl als Einzelunternehmen als auch als Kommanditgesellschaft gegründet werden. Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Form der GbR, bei der es sogenannte Komplementär- und Kommanditisten gibt. Die Komplementäre haften wie bei der normalen GbR mit ihrem Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit ihrem eingezahlten Kapitalanteil.

Die GbR ist relativ einfach und unkompliziert zu gründen und bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Allerdings ist sie nicht für jeden Unternehmenszweck geeignet, insbesondere dann nicht, wenn das Unternehmen schnell wachsen soll oder Investoren anziehen möchte. In diesem Fall ist die GmbH & Co. KG oder die Aktiengesellschaft die bessere Wahl.

OHG – Partnerschaft mit beschränkter Haftung

Die Partnerschaft mit beschränkter Haftung (OHG) ist eine der meistgenutzten Unternehmensformen in Deutschland. Sie bietet den Vorteil einer kleinen Selbständigkeit mit geringeren Risiken als bei der Gründung eines Aktiengesellschaften (AG). Durch die Beschränkung der Haftung sind die persönlichen Verluste begrenzt und die Gefahr einer Insolvenz minimiert.

KGaA – Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung

In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Unternehmen. Eine der bekanntesten ist die GmbH, die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Firmenform ist sehr beliebt, da sie einige Vorteile bietet. So müssen Investoren nicht alles riskieren, was sie in das Unternehmen investieren wollen. Stattdessen können sie mit ihrem Geld nur so viel riskieren, wie sie wirklich bereit sind zu verlieren.
Die KGaA ist eine weitere beliebte Firmenform in Deutschland. Sie steht für Kapitalgesellschaft auf Aktien und bedeutet, dass die Anteile am Unternehmen als Aktie gehandelt werden können. Diese Firmenform hat jedoch einige Nachteile. Zum einen müssen alle Aktionäre an den Entscheidungen des Unternehmens beteiligt sein. Zum anderen haften die Aktionäre mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens – auch wenn sie nur einen Teil der Aktien halten.

AG – Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine gesetzlich begrenzte Handelsgesellschaft. Die AG ist die häufigste Firmenform in Deutschland und weltweit. Der Aktionär ist Eigentümer der Gesellschaft und nicht haftbar für deren Schulden. Die Zahl der Aktionäre ist unbegrenzt, jedoch müssen sie bei der Gründung der AG ihre Beteiligung angeben.

Die Rechtsform einer AG wird durch das Handelsregister beim Amtsgericht oder bei der Industrie- und Handelskammer registriert. Die Mindestgröße einer AG beträgt mindestens 1.000 EUR, ab welcher Summe diese angemeldet werden muss, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie hat keine Aktionäre, sondern Gesellschafter. Diese haften mit ihrem privaten Eigentum für die Schulden der GmbH, aber nur in dem Ausmaß, in dem sie beteiligt sind. Die Mindeststückzahl für eine GmbH beträgt mindestens 1 EUR, ab welcher Summe diese angemeldet werden muss, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Zusammenschaltung von Personen oder Unternehmen zu gemeinsamen Zwecken. Sie kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, wobei die AG und die GmbH die häufigsten sind. Genossenschaften haben keine Aktionäre oder Gesellschafter, sondern genossenschaftliche Mitglieder, welche aber keine persönliche Haftung übernehmen müssen.

 

 

 

 

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